gen 1/3 der Kosten der Erhaltung des Uferschutzes freiwillig übernimmt, weil theilweise ein öffentlicher Weg mit interessirt erscheint und andererseits die Bauparzellenbesitzer Herr kaiserl. Rath Georg Pointner und die Eheleute HerrJohann und Frau Josefa Hager für sich und ihre Rechtsnachfolger verpflichten, den Graben unter ihren Bauparzellen vollständig auf ihre Kosten herzuhalten. 8. Vom Hagerstadl abwärts bis zur Grundparzelle 27. Eigenthum des Herrn Josef Reder gehört der Graben zur öffentlichen Wegparzelle 1297. In dieser Strecke wird je doch nur die Grabensohle seitens der Stadtgemeinde auf ihre Kosten hergehalten, die Seitenwandungen sind Eigenthum der betreffenden Haus- und Grundbesitzer und hat die Gemeinde diesbezüglich keinerlei weitere Verpflichtungen und verwahrt sich dieselbe gegen jede derartige Zumuthung. Wenn die Gemeinde in früheren Zeiten hie und da kleine Schäden in den Seitenwandungen ausgebessert, so war dieß ihrerseits eine vollkommen freiwillige Lei-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2