Ratsprotokoll vom 1. August 1890

Raths-Protokoll. aufgenommen am 1. August 1890 über die diesjährige VII. ordentliche Sitzung Des Gemeinderathes der k.k. l.f Stadt Steyr Gegenwärtig Als Vorsitzender der Herr Bürgermeister Johann Berger Die Herren Gemeinderäthe: Lang Franz Auböck Karl Mayr Anton Hack Josef Haller Josef Olbrich Hugo Höfner Friedrich Dr. Perz Mathias Huber Leopold Ritzinger Gustav Jäger Anton v. Waldau Scholz Johann Schrader August Turek Josef Kurz Alois Dr. Kautsch Jakob (derselbe erscheint erst nach Erledigung des Punktes 4 der Tagesordnung) Schriftführer städt. Concipist Franz Rosenberg. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Anton Landsiedl und Franz Tomitz.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section. 1. (vertraulich) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes 2. Commissions-Protokoll betreffend die Feststellung des Rechtsverhältnisses bezüglich des Wasserabzugsgrabens durch den ehemaligen Kupferschmiedgarten. 3. Recurs gegen eine Entscheidung des Armenrathes Steyr II. Section. 4. Amtsbericht über den Stadtkasse Tournals Abschluss pro Juni 1890. 5. Gesuch des Herrn Karl Hubatka um fernere miethweise Uiberlasfung des Gewölbes N°.3 beim Bürgerspitale. 6. Gesuch des Philosophen-Unterstützungs-Vereines in Wien, um eine Subevention. 7. Zuschrift der Sparkasse Steyr, betreffend den Reservefondszinsenantheil der Stadtgemeinde Steyr pro 1889

8. Anfrage des Architekten Adalbert Constantin Swoboda in Wien um käufliche Uiberlassung der Seidefeld-Baugründe. 9. Beschlussfassung bezüglich des Tausches beziehungsweise Verkaufes des Hauses N°. 45 Schlüsslhofgasse. IV. Section. 10. Uibertragung des Schuldienerdienstes an der Knabenvolksschule Steyrdorf pro Schuljahr 1890/91. 11. Kassaamtsbericht über die vorhandenen Zinsen bei der Gottlieb Almhoferschen Stiftung. 12. Gesuch der k.k. Fachschul-Direction um Wiederbewilligung eines Stipendien -Betrages pr 100 fl. 13. Zuschrift des kk. Notariates des Herrn Alois Fürth in Steyr betreffs Verkaufes des dem Mildenversorgungsfonde (für das städtische Sct. Anna Spital) eigenthümlichen Hauses N°. 218 in Sierning. Beginn der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags Der Herr Vorsitzende constatirt die Anwesenheit von 16 Gemeinderaths Mitgliedern (zweidrittel Majorität) erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifika-

toren des heutigen Sitzungs-Protokolles die Herren Gemeinderäthe Franz Lang und Anton Mayr und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Frau Willner ersucht um Belassung des ihr zugewiesenen Natural-Quartieres im Excölestiner-Gebäude. Da laut Bericht des städtischen Bauamtes nach eingehender Besichtigung die Adaptirung dieser Wohnung zu einem Schulzimmer mit unverhältnismässig grossen Kosten verbunden sein dürfte wird einstimmig beschlossen besagte Wohnung der Frau Willner zu belassen. b. Die Gesellschaft der Alterthumsfreunde ersuchte um Flüssigmachung des im Praelimnare pro 1890 zur Vermehrung der städtischen Archivsammlungen eingestellten Betrages pr 200 fl, dieser Betrag wurde der genannten Gesellschaft ausgefolgt und hat dieselbe bereits 76 localhistorische und kunstgewerbliche Objecte aus der Vergangenheit der StadtSteyr für das künftige städtische Museum erworben. Einstimmig zur Kenntniß. c. Laut Erlasses des hochl k.k. Statthalterei

Praesidiums vom 24. Juni 1890 N°. 1237 Pras. hat das hohe k.k. Ministerium des Innern sich nicht bestimmt gefunden, der Stadtgemeinde Steyr den erbetenen Staatsbeitrag von 3000 fl für die geleistete Aufzahlung auf die Verpflegung und Unterkunft des anläßlich der Arbeiterunruhen in Steyr im Juni 1889 assistenzleistenden Militärs zu gewähren. Hiebei hat das hohe k. k. Ministerium des Innern bemerkt, daß für die Gewährung des erbetenen Staatsbeitrages beziehungsweise für eine Ersatzleistung anläßlich der gedachten Aufzahlung umso weniger ein Anlaß vorliege, als dieser Mehraufwand ganz wohl hätte vermieden wer- den können, da es der Stadtgemeinde unbenommen war, die Quartierlast auf die einzelnen Hausbesitzer zu vertheilen. Zur Kenntniß. - Z. 126 5Kaes. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent Herr Gemeinderath Anton Jäger von Waldau. 1. Johann Schatzl, Fragner und Hausbe-

sitzer in Steyr, Gleinkergasse Or. N°. 25 wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig in den Gemeindeverband aufgenommen; demselben wird ferner das Bürgerrecht verliehen; beides gegen Erlag der Taxen. - Z 12471 Dem Herrn Paul Wolfartsberger Besitzer des Gasthauses zum grünen Kranz am Grünmarkt in Steyr wird einstimmig das Bürgerrecht gegen Erlag der Tage verliehen. - Z 11463 2. Bezüglich der Feststellung des Rechtsverhältnisses betreffend die Erhaltung des Wasserabzugsgrabens zu dem ehemaligen Kupferschmiedgarten hat am 17. l.Mts. eine Zusammenkunft der Interessenten an Ort und Stelle stattgefunden. Hiebei war zunächst folgendes zu erwägen. Nach bürgerlichem Rechte wären diejenigen Grundeigenthümer der anrainenden Gemeinde Sct. Ulrich von deren Gründen das Wasser in dem in Rede stehenden Abzugsgraben abfliessen, zur Herhaltung des Grabens verpflichtet; andererseits

hat nach dem bestehenden Wasserrechte auch der Gründanrainer die Verpflichtung, seinen Grund zu schützen. Besagter Wassergraben besteht jedenfalls schon seit einigen hundert Jahren und scheint anfänglich von den betreffenden Anrainern, später auch theilweise von der Gemeinde hergehalten worden zu sein. Nachdem nun wohl schon seit jeher behagter Wasserabfluß ohne Beitragsleistung seitens der in Gemeinde Sct. Ulrich gelegenen Grundbesitzer geduldet worden, so haben die hierortigen Interessenten die im Protokolle vom 17. l.Mts. ersichtlichen Erklärungen abgegeben auf Grund deren dem löblichen Gemeinderathe empfohlen wird die commissionellen Vereinbarungen, wie folgt zu genehmigen: 1. Die Strecke vom Eintritte des in Rede stehenden Wasserabzuggrabens in das Stadtgebieth bis zur Bauparzelle 1094 ist die öffentliche Wegparzelle 1306; in dieser Strecke übernimmt die Stadtgemeinde Steyr die

Herhaltung vollständig auf ihre Kosten; nachdem dieser Theil des Grabens häufig zur Mistablagerung benützt wird so möge dortselbst an einer Tafel kund gemacht werden, daß das Ableeren von Mist-Asche und der gleichen bei Strafe von 1 - 5 fl verboten ist. 2. In der zweiten Strecke unterhalb der Bauparzelle 1097 bis zum kleinen Eisenbahn-Viadukt, übernimmt der Eigenthümer Herr kaiserl. Rath Georg Pointner für sich und seine Rechtsnachfolger die Herhaltung des Grabens vollständig auf seine Kosten. 3. Die eingewölbte Strecke unterhalb des Eisenbahn-Viaduktes ist Eigenthum der Staatseisenbahn und wird von dieser hergehalten. 4. In der Strecke vom Eisenbahn Viadukt abwärts bis zur Brücke in der öffentlichen Wegparzelle 1300 übernimmt die Stadtgemeinde die Herhaltung des Grabens, doch verpflichten sich die Grundbesitzer Karl und Rosa Panisch für sich und ihre Rechtsnachfolger 2/3 Theile an Ufererhaltungskosten beizutragen; die Erhaltungskosten

der Sohle trägt die Gemeinde allein. Im Falle eines Ufereinbruches hat jedoch die Stadtgemeinde keine Haftpflicht, sondern hat einfach den Uferschutz mit 1/3 eigenen Kostenbeitrag und 2/3 Kostenbeitrag seitens der genannten Grundbesitzer oder deren Rechtsnachfolger wieder herzustellen. Bei diesem Anlasse wird auch zur Kenntniß genommen, daß unter der öffentlichen Wegparzelle 1300 von der Brücke bis zum Eisenbahn-Viadukt Herrn Hagers Wasserleitung geht; der Gemeinderath ist mit der Belassung gegen dem einverstanden, daß Herr Hager und dessen Rechtsnachfolger bei etwaigen Renovirungen den Weg immer wieder ordentlich herstellen und die Gemeinde keinerlei Haft- oder Ersatzpflicht bezüglich dieser Wasserleitung treffen kann. 5. In der Strecke unterhalb der Brücke in der öffentlichen Wegparzelle 1300 wird der Graben von der Stadtgemeinde vollständig auf ihre Kosten hergehalten 6. In der Strecke von dieser Brücke abwärts bis zum sogenannten

Hagerstadl Parzelle 45/2, Eigenthum des Herrn Kaiserl. Rathes Georg Pointner, übernimmt die Stadtgemeinde die Herhaltung des Grabens doch verpflichtet sich Herr kaiserl. Rath Georg Pointner für sich und seine Rechtsnachfolger 2 Theile an Ufererhaltungskosten beizutragen, die Erhaltungskosten der Sohle trägt die Stadtgemeinde allein. Im Falle eines Ufereinbruches hat jedochdie Stadtgemeinde keine Haftpflicht, sondern hat einfach den Uferschutz mit 1/3 eigenen Kostenbeitrag und 2/3 Kostenbeitrag seitens des genannten Grundbesitzers oder dessen Rechtsnachfolger wieder herzustellen. 7. Die Strecke unterhalb des sogenannten Hagerstadels Bauparzelle 1088 ist Eigenthum der Eheleute Johann und Josefa Hager und verpflichten sich dieselben für sich und ihre RechtsnachFolger diese Strecke des Grabens vollständig auf ihre Kösten herzuhalten. Hier wird mit Bezug auf Punkt 4 und 6 bemerkt, daß die Gemeinde nur deswe-

gen 1/3 der Kosten der Erhaltung des Uferschutzes freiwillig übernimmt, weil theilweise ein öffentlicher Weg mit interessirt erscheint und andererseits die Bauparzellenbesitzer Herr kaiserl. Rath Georg Pointner und die Eheleute HerrJohann und Frau Josefa Hager für sich und ihre Rechtsnachfolger verpflichten, den Graben unter ihren Bauparzellen vollständig auf ihre Kosten herzuhalten. 8. Vom Hagerstadl abwärts bis zur Grundparzelle 27. Eigenthum des Herrn Josef Reder gehört der Graben zur öffentlichen Wegparzelle 1297. In dieser Strecke wird je doch nur die Grabensohle seitens der Stadtgemeinde auf ihre Kosten hergehalten, die Seitenwandungen sind Eigenthum der betreffenden Haus- und Grundbesitzer und hat die Gemeinde diesbezüglich keinerlei weitere Verpflichtungen und verwahrt sich dieselbe gegen jede derartige Zumuthung. Wenn die Gemeinde in früheren Zeiten hie und da kleine Schäden in den Seitenwandungen ausgebessert, so war dieß ihrerseits eine vollkommen freiwillige Lei-

stung und kann hieraus kein Rechtbeziehungsweise keine Verpflichtung abgeleitet werden. 9. Die Strecke in der Grundparzelle 37 bis zur Enns wurde bisher vom Eigenthümer Herrn Josef Reder erhalten; derselbe ist zur Commission nicht erschienen. 10. Das städtische Bauamt werde beauftragt, die nothwendigen Grabenadaptierungen auf Grund vorstehender Vereinbarungen ehestens auszuführen. Sollten die Eheleute Panisch den Zaun längs ihres Grundes nicht auf das rechte Ufer versetzen, so ist längs der anrai nenden öffentlichen Wegparzelle ein einfaches Geländer herzustellen. Zum Zeichen des Einverständnisses möge der über diesen Antrag gefaste Gemeinderathsbeschluß von den Beitragleistern unterfertigt werden; die übrigen Anrainer mögen mittelst Zusendung eines gedruckten Gemeinderaths-Protokolles zur Darnachachtung verständiget werden. Dieser Antrag wird ohne Debatte ein-

stimmig zum Beschlusse erhoben. ad Z. 2322 3. Frau Maria Neidinger, Bürgerswitwe und Inwohnerin im Hause N° 16 Johannesgasse hat gegen die Entscheidung des Armenrathes Steyr vom 5. Juli 1890 Zahl 780 AR, mit welcher ihr Ansuchen um Verleihung einer Pfründe abgewiesen wurde den Recurs ergriffen. Die Entscheidung des Armenrathes gründet sich darauf, daß die Bittstellerin das grundbücherlich eingetragene Recht auf freie Wohnung und Beheitzung, gute Hausmannskost Waschen, Reinigen und Flicken ihrer Kleider, im Krankheitsfalle Arzt und Medikamente hat, somit für die nothwendigsten Bedürfnisse des Lebens gesorgt ist. Die Section beantragt aus den vom Armenrathe geltend gemachten Gründen dem Recurse keine Folge zu geben. Herr G.R. Ritzinger beantragt, dem Recurse dahin Folge zu geben, daß der Recurrentin seitens des Armenrathes eine entsprechen de Pfründe verliehen werden möge. Herr G.R. Dr. Kurz unterstützt diesen Antrag und zwar hauptsäglich deshalb, weil das Haus auf welchem die vorbezeihneten Bezugsrechte haften, stark be-

lastet und es daher nicht sicher sei, ob der Eigenthümer seinen Verpflichtengen nachzukommen im Stande ist. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn Gemeinderathes Ritzinger zur Abstimmung, Derselbe wird abgelehnt. Der Sectionsantrag wird sonach mit Stimmenmehrheit angenommen. - Z 13024 II. Section. Referent Herr Sectionsobmann G.R. Mathias Perz. 4. Das Kassaamt erstattet über die Gebahrung bei der Stadtkassa im Monate Juni 1890 folgenden Bericht: Betrag fI xr Einnahmen im Monate Juni 1890 29.283 16 Kassarest vom Vormonat 4.786 59 Gesammt-Einnahmen im Juni 1890 34.069 75 Ausgaben im Monate Juni 1890 25.375 45 Kassarest für den Monat Juli 1890 8.694 30 Ausser obigem baaren Kassareste pr 8.694 fl 30 xr verfügt die Stadtkassa über eine Reserve Sparkasse Einlage im Betrage pr 65.000 fl daher Ende Juni zur Disposition verbleiben 73.694 fl 30 xr und betrugen bis inclusive Juni 1890 die gesammten Einnahmen 220.646 98 die do. Ausgaben 211.952 68 Städtisches Kasseramt Steyr den 10. Juni 1890 J. Paarfusser Stadt Kassier. V. Jandaurec Rechnungsführer.

Das Kassa-Journal wurde von den Herren G.R. Dr. Höfner und Huber geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z. 11921 5. Dem Uhrmacher Herrn Karl Hubatka wird das Gewölbe N°. 3, dem Friseur Josef Saumwald das Gewölbe N°. 2 im Bürgerspitale unter den bisherigen Bedingnissen auf weitere drei Jahre mit einstimmigen Beschlusse vermiethet. Zahl 13575, 13578 6. Dem Philosophen-Unterstützungs-Verein an der k.k. Universität Wien wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig keine Unterstützung bewilliget. - Z 11350 7. Laut Zuschrift der löblichen Direction der Sparkassa in Steyr vom 11. Juli l.Js. beträgt der auf die Stadtgemeinde Steyr entfallende Antheil der 5 % igen Zinsen des Reservefondes der Sparkassa Steyr pro 1889 die Summe von fl 13.845 19 1/2 xr Die Section beantragt folgende Vertheilung: I. fl 10.000 sind zu verwenden als Dotation des hiesigen Armenfondes, laut Gemeinde-

rathsbeschlusses vom 13. Dezember 1889 II. Für Wohlthätigkeitsakte und zwar: 1. Zur Krankenpflege im Sct. Anna Spitale fl 400 2. für das Institut der Kreuzschwestern fl 50 3 für das Institut armer Schutzkinder fl 500 4. für den Verein der Schulfreunde fl 100 5. für die Suppenanstalt fl 500 6 für die Fortbildungsschule des Gewerbe-Vereines fl 200 7. für die Schülerlade der Realschule fl 100 8. für die Musikschule des Musik-Vereines fl 100 9. für den Gewerbe-Verein fl 200 10 für den Verschönerungs-Verein fl 300 11. für den Stenographen- Verein fl 50 12. für den katholischen Gesellen-Verein fl 50 13. für den Veteranen-Verein fl 350 14. für die Arbeiter Kranken Kassa fl 300 15. für zwei Stipendien fl 50 an der Fachschule fl 100 fl 3000 Der Restbetrag pr fl 845 19 1/2 xr möge dem Herrn Bürgermeister für weitere Wohlthätigkeitsakte zugewiesen werden. Schlüslich wird auch beantragt die vorstehenden Vereine bei Erledigung der Ansuchen dahin zu verständigen, daß von nun an nur die Stadtgemeinde Steyr über den Antheil der Reservefondszinsen der Sparkassa Steyr zu

verfügen und deren Verwendung zu bestimmen hat. Herr G.R. Ritzinger erklärt für den Sectionsantrag zu stimmen. Was aber die Verwendung dieses Zinsenantheiles für die Folge betrifft, so stelle er den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, den gesammten Antheil an den Reservefondszinsen der Sparkassa Steyr dem Gemeinde-Armen-Institute zuzuwenden dagegen sollen im Bedarfsfalle die gemeinnützlichen und wöhlthatigen Vereine der Stadt zur Zeit der Praeliminar-Berathung um Subvention aus Gemeindemitteln einschreiten. Der Herr Referent findet diesen Antrag nicht passend. G.R. Ritzinger betont, daß die Gemeinde heute für Armenzwecke ungefähr 15.000 fl aus Gemeindemitteln beitrage. Diese Post könnte hier durch den Zinsen antheil fast gedeckt werden. Nicht alle nach dem Sectionsantrage zu betheilenden Vereine und Anstalten dienen einem gemeinnützigen wohlthätigen Zwecke.

Die kk. Fachschule z.B. gehört streng genommen nicht her, er sei nicht dagegen, daß alle diese Vereine und Anstalten betheilt werden, nur wolle er die richtige Form der Betheilung gewährt wissen. G.R. Perz meint, die Fachschule werde die Stipendien nicht zurückweisen. G.R. Ritzinger betont nochmals, daß er nur die Zeit der Betheilung nicht für die richtige halte. In der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.R. Ritzinger einstimmig abgelehnt und der Sectionsantrag mit allen gegen eine Stimme angenommen. - Zahl 12484 8. Der Architekt Herr Adalbert Constantin Swoboda in Wien sucht an um käufliche Uiberlassung der Baugründe am Seidlfelde und zwar biethet er für einen Quadratmeter den Kaufpreis von 1 fl, wobei der zur Strassenerweiterung oder Strassenanlegung benöthigte Grund nicht gekauft wird. Vom Kaufpreise des Grundes werden 30 % sogleich entrichtet: ferner ersucht derselbe um größtmögliche Gebührenfreiheit, verpflichtet er sich bis Mai 1891 zwei bis drei Häuser, bis Ende 1892 die übrigen Häuser fertig zu stellen.

Die Section beantragt dieses Kaufsanboth dahin zu beantworten, daß die Seidlfeldgründe unter 2 fl pro m2 nicht abgegeben werden, daß ferner die Gemeinde bezüglich der Gewährung der Gebührenfreiheit keine Zusicherung geben kann. Im Weiteren würde die Gemeinde dem Unternehmer nach Möglichkeit entgegenkommen. Herr G.R. Kautsch bemerkt, daß bevor man sich mit Jemanden in eine Correspondenz einläßt, man die persönlichen Verhältnisse desselben kennen soll. Derselbe frägt dem Herrn Referenten, ob er hierüber Auskunft geben könne; der Herr Referent verneint dies. Der Herr Vorsitzende theilt mit, daß der Gesuchsteller bei ihm sich vorgestellt habe und er ihm gesagt habe, daß der m2 2 fl koste und er diesbetreffend beim Gemeinderathe ein Gesuch einbringen müsse. G.R. Kautsch ersucht, daß das Amt beauftragt werde über die persönlichen Verhältnisse des Mehrgenannten Erhebungen zu pflegen. Gemeinderath Ritzinger unterstützt den Sectionsantrag. Derselbe wird einstimmig angenommen. Ferner ist ein Gesuch von Herrn Josef

Feigl, Gasthauspächter in Ennsdorf eingereicht worden, in welchem derselbe um käufliche Uiberlassung eines Baugrundes am Seidlfelde ansucht. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß dieses Gesuch erst nach Drucklegung der Tagesordnung eingereicht wurde. Derselbe stellt die Anfrage ob der Gemeinderath geneigt sei in die Berathung und Beschlussfassung dieser Sache einzugehen. Da sich Niemand dagegen ausspricht, wird die Verhandlung über dieses Gesuch eingeleitet, indem der Herr Referent das eingebrachte Gesuch verliest. Laut desselben bittet der Gesuchsteller um käufliche Uiberlassung eines Baugrundes am Seidlfelde nach beiliegender Planskizze im Ausmaße von ungefähr 1300 m2, biethet pro m2 2 fl, verpflichtet sich das Gebäude so aufzuführen wie es die Gemeinde-Vorste hung vorschreibt und das selben binnen Jahresfrist herzustellen. Die Section beantragt dem Gesuchsteller Josef Feigl einen Baugrund am Seidlfelde nach beiliegender Planskizze im Ausmasse von 1300 m2 so-

in um 2 fl, mit dem Bemerken käuflich zu überlassen, daß derselbe den Bau innerhalb Jahresfrist in Ausführung bringen muß. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. - Z 13633 Herr GR. Dr. Höfner verläßt die Sitzung. 9. Von Herrn k.k. Notar Dr. Alois Kurz ist an die Gemeinde Vorstehung folgende Eingabe gerichtet: In Angelegenheit der Veräusserung des Hauses Consc. N°. 25 in Ort (Pettenburgerhaus) an die Ehegatten Heinrich und Maria Gupf beantrage ich mit Rücksicht auf die mir ertheilte Information und über Rücksprache mit den Ehegatten Gupf, daß zwischen der Gemeinde und den Ehegatten Gupf ein Tauschvertrag errichtet werde, kraft dessen die Ehegatten Gupf der Gemeinde den in dem beiliegenden Situationsplane bezeichneten Theil 382/2 der Bauparzelle 382 überlassen, wogegen die Gemeinde den Ehegatten Gupfvon der Liegenschaft Consc. N°. 25 die

Bauparzelle N°. 379 mit dem darauf erbauten Hause N°. 25 in Ort und die dazugehörigen Grundparzellen 1178 Garten, 1179 Garten und 1181 Garten und aus der Wegparzelle 1180 den mit 1180/1 bezeichneten Theil überläßt. Den mit 1180/2 bezeichneten Theil dieser Wegparzelle behält sich die Gemeinde bevor. Der von den Ehegatten Gupf an die Gemeinde zu überlassende Theil der Bauparzelle 382 im Flächenmasse pr 30 □Klafter wird auf 300 fl und die in das Eigenthum der Ehegatten Gupf zu über lassende Liegenschaft Consc. N°. 25 in Ort mit Ausnahme des von der Gemeindesich vorbehaltenen Theiles der Wegparzelle 1180 auf 3000 fl veranschlagt, und haben daher die Ehegatten Gapifeine Aufgabe pr 2700 fl zu zahlen, welche bei Unterfertigung des Tauschvertrages zu erlegen ist. Die Kosten des Tauschvertrages und der grundbücherlichen Durchführung des selben haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die Beschaffung der Situa-

tionspläne trägt die Gemeinde auf ihre Kosten. Die Eigenthumsübertragungsgebühren hat jede Parthei von der erworbenen Liegenschaft selbst zu tragen. Mit Rücksicht auf das Protokoll vom 17. Oktober 1890 verlangen die Ehegatten Gupf, daß die Gemeinde sich auch verpflichte den Stadel welcher dermalen auf dem der Gemeinde überlassenen Theil der Bauparzelle 382 steht, den Ehegatten Gupf auf Kosten der Gemeinde in ihren Grund zu versetzen. Hiedurch werde diese Angelegenheit im Sinne der mir ertheilten Information geordnet werden und ich ersuche von dem Gemeinderathe die Ermächtigung zum Abschlusse dieses Vertrages einzuholen. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Kurz kk. Notar. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath wolle zu diesem Tauschvertrage seine Zustimmung geben. Einstimmig angenommen. Der Herr Vorsitzende theilt mit, daß nun

mehr mit dem Herrn Meidinger betreffs Ankauf des Thurmes im Orte gemäß der commissionellen Vereinbarung vom 17. Oktober 1889 ein Uibereinkommen zu Stande gekommen ist. Wird genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z 13561 IV. Section. Referent Herr Sectionsobmann G.R. Anton Mayr 10. Nachdem der Schuldiener der kk. Staats Realschule in Steyr Franz Fuchshofer um Enthebung vom Schuldienerdienste an der Knaben-Volksschule Steyrdorf mit Gesuch vom 14. l.Mts. Z. 12694 bittlich wurde und sich die Aushilfsdienerin an letztgenannter Schule Therese Weissenböck um Uibertragung dieses Schuldienerdienstes mit Gesuch vom 19. Juli 1890 Z. 13023 bewirbt, so beantragt die Section in Anbetracht des Umstandes als Therese Weissenböck diesen Dienst laut Bericht des Herrn Schulleiters Ignaz Schmid

anstandslos zu versehen vermag, dem Schuldiener Fuchshofer diesen Diensteszweig seinem Begehren gemäß abzunehmen und selben der Theresia Weissenböck gegen das hiefür bisher geleistete Pauschale von jährlich 200 fl und fernere unentgeldliche Uiberlassung deren gegenwärtigen Wohnung im Nebenstöckl des Exjesuiten Gebäudes wofür Weissenböck bisher 40 fl Jahreszins zahlte und gegen die Zusicherung einer Pauschallerhöhung um 25 fl für den Fall der Errichtung neuer Parallelclassen für jede neue Classe, und zwar vorläufig probeweise auf die Dauer des Schuljahres 1890/91 zu übertragen. Dagegen hätte sich Theresia Weissenböck zu verpflichten, die bestehende Instruction stets genauestens zu befolgen und ist ihr die Verpflichtung aufzulegen überdies noch für eine dritte Reinigung durch Ausputzen der Schullocalitäten und

des Ganges im ersten Stocke sowie für das monatliche einmalige Ausputzen der Amtskanzlei und des Conferenzzimmers Sorge zu tragen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. ad Z 12694 u. 13023 11. Das städtische Kassaamt berichtet, daß die Gottlieb Almhofersche Schulstiftung mit 1. Juli 1890 eine bei der hiesigen Depositenbauk Filiale fruchtbringend angelegte Interessen-Darschaft von 942 fl 63 xr nachweist. Bis 5. Jänner 1891 wird dieser Betrag die Höhe von 1233 fl 50 xr erreichen. Das Amt berichtet, daß der Gemeinderath laut Stiftbriefes das Recht hat, nach freiem Ermessen die alljährlichen Interessen ihrer stiftbriefmässigen Bestimmung, das ist zur Anschaffung von Lehrmitteln oder Kleidungsstücken an arme fleissige Kinder zuzuführen und beantragt zu diesem Behufe den Interessenbetrag pr 1233 f 50 xr dem Vereine der Schulfreunde zu übergeben, welcher Verein den Nachweis

über die stiftbriefmässige Verwendung dieses Betrages dem Gemeinderath nachzuweisen haben wird. Die Section beantragt dem vorstehenden Antrage des Amtes die Zustimmung zu ertheilen. Einstimmig angenommen. - Z. 12178 12. Das Gesuch der Direction der k.k. vereinigten Fachschule und Versuchs-Anstalt für Eisen- und Stahl-Industrie in Steyr um Bewilligung zweier Stipendien-Beträge a 50 fl für das Schuljahr 1890/91 ist im Punkt 7 der heutigen Tagesordnung, bei welchen von dem auf die Gemeinde Steyr entfallenden Antheile der Reservefondszinsen der Sparkassa Steyr der Betrag von 100 fl zu dem gedachten Zwecke bestimmt wurde erlediget. - Z. 13442 13. Die am 11. April 1888 verstorbene Barbara Glück hat das Sct. Anna Spital zur Erbin des Hauses N°. 31 in Sierning eingesetzt. Laut Zuschrift des Herrn Heinrich

Hofmann, Substitut des Herrn kk. Notars Alois Fürth, haben die Eheleute Josef und Maria Zingernell um dieses Haus welches auf 1200 fl geschätzt ist, den Betrag von 1300 fl gebothen und zwar verpflichten sich die Käufer am Kauftage 700 fl binnen weiteren sechs Wochen 600 fl zu zahlen. Die Section beantragt zu diesem Verkaufe die Zustimmung zu geben, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. - Z 13455 Da sich Niemand mehr zum Worte meldet erklärt der Vorsitzende die Versammlung um 6 3/4 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende: Die Gemeinderäthe: Der Schriftführer:

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