abgesonderter Verwaltung stehenden Fonde sind gemäß § 50 Gemeinde Statutes durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und sind laut Amtsberichtes vom 6 Juni 1890 gegen dieselben keine Einwendungen erhoben worden. Der Herr Referent verliest aus der Jahresrechnung über die Gebahrung der Stadtkasse die Hauptsumen. Die Section beantragt die vorliegen den Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß zu nehmen, die übliche Verlautbarung durch Drucklegung in 300 Exemplaren zu beschliessen und dem Herrn Stadtkassier Johann Paarfusser das Absolutorium zu ertheilen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8719 5. Laut Amtsberichtes vom 3. Juni 1890 geht mit Ende Juli d. Js. der Termin für die Versteuerung der Hunde zu Ende. Die Section beantragt die Einhe-
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