insbesondere die Baukosten und Lehrergehalte aus Fabriksmitteln bestreitet, wenn ich ferner berücksichtige, daß das Erforderniss der Stadtgemeinde Steyr für die hiesige Waffenfabrik durch den erhöhten Sicherheitsdienst durch die vermehrte Brücken- und Strassenerhaltung durch das Armenwesen und die besondere hohen Schulauslagen die von der Waffenfabrik geleisteten Gemeindeumlagen bei Weitem überwiegt, was ich eventuell ziffermässig nachweisen kann, so finde ich, wenn auch keinen gesetzlichen Grund so doch die moralische Verpflichtung vorhanden, daß auch die Waffenfabrik in Steyr zu einer eventuellen, Vergrösserung einer bestehenden Schule oder zu einem Neubau mindestens einen entsprechenden Beitrag aus ihren Mit-
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