Ratsprotokoll vom 26. Juni 1890

nicht mehr das dringende Erfordernis nach Herstellung einer neuen Doppelschule (5 Classen für Mädchen und 5 Classen für Knaben) in Abrede stellen. Nachdem auch die zur Adaptirung zu Schul-Lehr- oder Wohnungszwecken in Aussicht genommenen Privathäuser (Erb, Braunenthal, Buberl, Spitalsky, Ploberger) in Folge verhältnißmässig zu hohen Ankaufs und Adaptirungskosten als ungeeignet erklärt werden mußten und auch durch die eventuelle Umwandlung der Directorswohnung und des Festsaales der Bürgerschule vollkommen entsprechende Schulzimmer nicht geschaffen werden können, abgesehen davon daß es in administrativer Hinsicht höchst wünschenswerth erscheint, wenn in einem grösseren Schulgebäude der Schuldirector wohnhaft ist und aus sanitären

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