fung neuer Schullocalitäten eingesetzt würde. Derselbe lautet: In Vollzug des Gemeinderathsbeschlusses vom 30. Mai 1890 Zahl 7638 haben die Gefertigten die Frage der Schaffung weiterer Schullocalitäten im Einvernehmen mit dem Herrn Realschul-Director, dem Herrn Schulinspector und den dermaligen Schulleitern eingehend erörtert. Für das nächste Jahr sind neu erforderlich: 1. ein Lehrzimmer für die Realschule weil voraussichtlich die I. Realschulclasse auch im Schuljahr 1890/91 derart besucht sein dürfte, daß eine Zweitheilung dieser Klasse erforderlich sein wird: die bereits bestehende Parallelclasse bleibt bestehen. 2. zwei Lehrzimmer für die KnabenVolksschule, 3. ein Lehrzimmer für die MädchenSchule und wahrscheinlich auch 4. ein Lehrzimmer für die 3te Abtheilung der ersten Bürgerschulclasse für Knaben.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2