von 10.000 fl sage Zehntausend Gulden; die Zinsen dieses Kapitales sind zur Verpflegung, Unterstützung und Unterhaltung hierortiger im Waisenhause befindlicher oder anderer hierortiger armer Waisenkinder ohne Rücksicht auf die Confession jährlich zu verwenden. D. Gleich nach meinem Ableben sind unter die Armen der Stadt Steyr durch den Armenrath bare 2000 fl, (sage Zweitausend Gulden) zu vertheilen und IV. Von dem im Abfatze II sub C. dem Armenfonde vermachten Betrage pr 10.000 fl sind die Zinsen jährlich an meinem Sterbetage unter acht verarmte Personen Bürger und Bürgerswitwen durch den jeweiligen Bürgermeister der Stadt Steyr im Einverständnisse mit dem Gemeinderathe zu vertheilen und soll die
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