Ratsprotokoll vom 30. Mai 1890

Der löbliche Gemeinderath möge die Ausführung, der projectirten Strassenumlegung unter den im Protokolle vom 20. Mai 1890 ersichtlichen Bedingungen und namentlich unter der Voraussetzung, daß die im Protokolle genannten Interessenten eine Einigung unter sich erzielen genehmigen. Die voraussichtlichen Kosten dieser Strassenumlegung betragen circa 5000 fl welche in den Mehrerträg- niß der Gemeindeumlage auf die directen Steuern für das laufende Jahr ihre Bedeckung finden. Nach Mittheilung des städtischen Kassaamtes nämlich werden gemäß der nunmehr bekannten Steuervorschreibungen die Gemeindeumlagen auf die directen Steuern circa 20.000 fl mehr ergeben als praeliminirt erscheint. Einstimmig angenommen. - Z 8304 8472

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