Eigenthümer nämlich seitens der beiden katholischen Pfarrämter getragen werden. Bezüglich der erwähnten Wegverlegung möge die übliche Verlautbarung gegen Offenhaltung des Einspruchsrechtes veranlaßt werden. Einstimmig angenommen. - Z. 8377 11. Herr Baumeister Franz Arbeshuber hat in seinem und der Herr Anrainer Namen das Ansuchen um Herstellung einer Strasse längst seiner zu erbauenden Villar Parzelle N°. 709 und 712 in Neulust und der bereits bestehenden Villen der Herren Julius Huber Michael Grill und Ludwig Ortler bis an die obere Grenze des Obst- und Ziergartens des Herrn Dr. Johann Hochhauser angesucht. Nach Besichtigung des hierüber aufgenommenen Situationsplanes seitens der Herren Gemeinderäthe verliest der Herr Referent den Sectionsantrag, der lautet:
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