Erhaltung der erwähnten Strassentheile für immerwährende Zeiten, Ausschluß der Gemeinde Garsten von der Concurrenz betreffend die Herstellung und Erhaltung der Zufahrtstrassen zur Bahnstation "Steyrdorf" der Steyrthalbahn und Zahlung der, der Gemeinde Garsten mit dem Erlasse der h. k.k. Statthalterei vom 2. Dezember 1889 Z 1559/I zugewiesenen zwei Perzent von Seite der Stadtgemeinde Steyr, Enthebung der Gemeinde Garsten von jeder Beitragsleistung zu den Kosten für die Durchführung der Incorporirung, grundbücherlichen Grundtrennung und der Vermarkung. Die Section beantragt die von der Gemeinde Garsten proponirten Bedingungen zu genehmigen und den h. oö. Landes-Ausschuss um möglichst baldige Finalisirung dieser Angelegenheit zu ersuchen. Einstimmig angenommen. - Z. 7050 II. Section. Referent: Herr Sections-Obmann Gemeinde rath Mathias Perz. 2. Es liegt ein Amtsbericht vor, in welchem angefragt wird ob es nicht wünschenswerth sei, die mit der Handhabung des
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