pr 10 f und den sonst üblichen Bedingungen bewilligt. - Z 7383 I. Section. Referent: Herr G.R. Sections-Obmann Anton Jäger von Waldau. 1. Der hochl. ob. oest. Landes-Ausschuss hat mit Erlass vom 12. April 1890 Zahl 4623 die Stadtgemeinde Vorstehung beauftragt, den Beschluß des Gemeinderathes der StadtSteyr über die vom Gemeinde Ausschusse Garsten in der Sitzung vom 4. September 1889 für die Incorporirung von Gebiethstheilen der Gemeinde Garsten zur Stadtgemeinde Steyr aufgestellten Bedingungen einzuholen. Diese Bedingungen sind ausser der bereits bewilligten Entschädigung pr 4000 fl die mauthfreie Benutzung der zur Incorporirung beantragten Strassentheile Parc.N°. 873, 878, 882 und 883 als Verbindungsstrassen zwischen den Katastralgemeinden Garsten, Christkindl und Pergern und Enthebung der Gemeinde Garsten von jeder Beitragsleistung zu den Kosten für die
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