Stadtgebiethes zu veranlassen. Vor Beginn der eigentlichen Vermessungsarbeiten zum Zwecke der Darstellung des Stadtgebiethes müßten die betreffenden Eigenthümer, soweit dieses nicht schon der Fall ist, eine genaue Vermarkung der einzelnen Grund- und Bau-Parzellen vornehmen lassen, da nur auf Grund genau fixerter Grenzen eine in jeder Hin- sicht verläßliche Vermessung erfolgen kann. Zur Beurtheilung der Kosten, welche die Herstellung der Situations- und Niveaupläne erfordere, erscheint es nothwendig das Gemeindegebieth in Theile zu zerlegen, welche in Bezug auf die Höhe der Kosten für die Aufnahme und Darstellung als gleichwerthig zu bezeichnen sind. Das Stadtgebieth zerfällt hiernach in folgende Theile: I. Sehr dicht verbaut: Innere Stadt 11.9 ha Steyrdorf 14.1 ha Einsdorf 2.9 ha 28.90 ha II. dicht verbaut und conpirt: Reichenschwall 1.75 ha Einsdorf 1.50 ha Ort 4.10 ha Aichet 10.42 ha 17.77 ha Uibertrag 46.67 ha
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