Ratsprotokoll vom 25. April 1890

gulierungsplanes biethen sich zwei Wege dar: Es können hiezu die vorhandenen Katastralpläne benützt werden, oder es erfolgt eine vollständige Neuaufnahme des Stadtgebiethes. In beiden Fällen erscheint es nothwendig, Höhenaufnahmen für das ganze Stadtgebieth vorzunehmen, nachdem eine genaue Höhendarstellung bis jetzt nicht existirt. Die Katastralpläne sind im Ganzen mit grosser Genauigkeit gearbeitet, wenn sich in denselben auch hie und da Unrichtigkeiten vorfinden; sie sind auch zur Herstellung genereller Regulirungspläne ganz geeignet; jedoch für die genaue Fixirung der zu bestimmenden Regulierungslinien ohne weitere umständliche Naturaufnahmen ist der Maaßstab 1:2880 in welchem die Katastralpläne angefertigt sind, ein zu kleiner, besonders für Städte mit nicht ebenen Terrain, weil durch die Darstellung der horizontal-Curven in den Plänen diese bei dem kleinen Maaßstabe sehr an Deutlichkeit einbüssen würden. Die Katasterpläne des Maasßstabes 1:2880 zu vergrössern wäre unzweckmässig, da die selben, wie dieses die häufig aufliegenden Pläne im Maaßstabe 1.1440 beweisen und sich auch aus der Natur der Sache ergibt, sehr ungenau werden. Es ist somit am zweckmässigsten auf Grund von Naturaufnahmen die Neuherstellung von Situations- und Niveauplänen des

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