Ratsprotokoll vom 25. April 1890

Bei diesem wurde der Beschluß gefasst: Die Uiberwasser-Leitungen sind nach nebenstehendem Antrage des städt. Bauamtes in Ausführung zu bringen, so daß der Leitung des Franz Haslinger ein Drittel des Uiberwasser-Quantums zufließt. Die Leitung zur Feuerlacke des Franz Haslinger hat dieser auf seine Kosten herstellen zu lassen und ist ihm überdieszu bedeuten, daß ihm dieses WasserQuantum nur gegen jederzeit möglichen Widerruf und ausserdem nur dann überlassen wird, wenn es nicht zur Durchspülung des öffentlichen Hauptkanales benöthigt wird. Die Benützung der Feuerlacke des Franz Haslinger zu Feuerlöschzwecken wäre jederzeit zu gestatten und hat hierwegen Franz Haslinger die Verpflichtung zu übernehmen jederzeit für die gute Instandhaltung dieser Feuerlacke Sorge zu tragen. Die Section beantragt diesen Baurapports-Beschluss zu genehmigen.

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