Josef Hack welcher 163 und Rudolf Sommerhuber, welcher 150 Stimmen erhielt, daher zwischen diesen beiden gemäß § 37 des GemeindeStatutes die engere Wahl vorgenonmen werden mußte. Bei dieser engeren Wahl, welche am selben Tage zwischen 5 und 6 Uhr Abends vorgenommen wurde und an welcher sich 237 Wahlberechtigte betheiligten und eben so viele giltige Stimmzettel abgegeben wurden wurde Herr Josef Hack mit 124 Stimmen zum Gemeinderathe mit einjähriger Mandatsdauer gewählt. 2. An der seitens des II. Wahlkörpers am 12. März 1890 vorgenommenen Wahl von drei Gemeinderäthen mit dreijähriger Mandatsdauer betheiligten sich 390 Wahlberechtigte darunter 91 durch Vollmacht Vertretene und werden eben so viele giltige Stimmzettel abgegeben daher die
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