akte der nach §. 38 des Gemeinde Statutes vorgeschriebenen Prüfung und berichtet hierüber wie folgt: 1. An der seitens des III. Wahlkörpers am 10. März 1890 vorgenommenen Wahl dreier Gemeinderäthe mit der Mandatsdauer von drei Jahren und eines Gemeinderathes mit der Mandatsdauer von einem Jahre betheiligten sich 328 Wahlberechtigte, darunter 132 durch Vollmacht Vertretene und wurden 328 giltige Stimmzettel abgegeben daher die absolute Majorität 165 Stimmen betrug. Als Gemeinderäthe mit dreijähriger Mandatsdauer wurden mit absoluter Majorität gewählt die Herren: Leopold Anzengruber mit 327 Josef Haller mit 327 und Gustav Ritzinger mit 167 Stimmen. Bei der Wahl eines Gemeinderathes mit der Mandatsdauer von einem Jahre erhielten die relativ meisten Stimmen die Herren:
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