reicht worden sei in welchem, um käufliche Uiberlassung des Schüttenbergerschen Anwesens angesucht wird. Dasselbe konnte wegen später Uiberreichung nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Gemeinderath beschliest einstimmig in dieser Angelegenheit sogleich zu Rathe zu gehen. Es gelangt sonach das Gesuch zur Verlesung und wird der Sectionsantrag be kannt gegeben der dahin lautet der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, daß vom Schüttenbergerschen Anwesen ein entsprechender an die Sierningerstrasse grenzender Theil zur Verbreiterung der Sierninger Strasse daselbst verwendet werde und daß ferner jener Theil welcher nördlich vom Sct. Anna Spitale liegt dem MildenVersorgungsfond und der übrige Theil dem Waisenhause zu Sct. Anna (Institut der barmherzigen Schwestern vom heil Vincenz von Paul in Steyr) um einen dem Erwerbungs-Preise entsprechenden
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