Ratsprotokoll vom 28. März 1890

Nachdem nun laut Amtsbericht gegen die Giltigkeit dieser vorerwähnten Wahlen innerhalb des achttägigen Einspruchstermines keinerlei Einwendungen erhoben wurden und auch bei der vorgenommenen Prüfung der Wahlakte keine Annulierungsgründe zu constatiren waren so beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die Wahl sämmtlicher oben angeführter neun Herren Gemeinderäthe gemäß § 38 Abs. 3 des Gemeinde-Statutes bestätigen, die Veröffentlichung des Gesammt Wahl Resultates verfügen, das Amt beauftragen die gewählten Herren vor ihrer bestätigten Wahl schriftlich in Kenntniß zu setzen und die constituirende Sitzung sowie die Wahl des Vice-Bürgermeisters auf Sonntag den 30. März 1890 Vormittags 16 Uhr anberaumen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Besschlusse erhoben. ad Z. 4293, 4400, 1533, 5003 4. Nach §. 41 P. 2. d und P. 3 der Wehrvorschriften ex 1889 sind in die ambulante StellungsCommission 2 Mitglieder der Gemeinde Ver-

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