Ratsprotokoll vom 21. Februar 1890

Die vom städtischen Bauamte in der Rechnung des Baumeisters vorgenommenen Aenderungen werden als richtig anerkannt so daß sich der angesetzte Betrag für Mehrarbeiten auf 124.67 fl 65 xr beziffert. Bezüglich der Minderleistungen wird der in der Abrechnung hiefür richtig gestellte Betrag pr 1676 fl 58 xr anerkannt die weiters vom städtischen Bauamte in den Beilagen A-I zusammen gestellten Beträge für Minderarbeiten sind dem Baumeister nur insoferne in Abzug zu bringen als sich dieselben auf die Nichtherstellung von Luftzuführungs Kanälen beziehen. Der Betrag hirfür beläuft sich auf 99 fl 92 xr so daß die gesammten Minderarbeiten betragen 1776 fl 50 xr Die übrigen Beträge für Minderarbeiten welche sich hauptsächlich auf Fundirungs-Arbeiten und die Lieferung von nach aussen statt wie ursprünglich bestimmt

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