Vorerhebungen dann dem Gemeinderathe wieder vorgelegt werde. Der Herr Vorsitzende gibt der Meinung Ausdruck, daß für die Gemeinde die Erwerbung des Schützenbergerhauses vom Vortheile sei, wenn es auch als Nothspital nicht in Verwendung komme, da es ja überhauptfür eine eventuell nothwendige Vergrosserung des Sct. Anna Spitales verwendet werden könne. Herr G.R. Haller billigt diese Ansicht. Es wird sonach der Herr Vorsitzende ermächtiget die nöthigen Vorerhebungen in dieser Sache zu pflegen. 6. u 7. Der Herr Vorsitzende verliest den Erlass des hochl. k.k. StatthaltereiPraesediums vom 2. Jänner 1890 Nr. 20/Praes., laut welchen die Einhebung der Brücken- und Pflaster -Mauthgebühren und die Erhöhung der Gebühr für jedes Stück leichtes Triebvieh von 1 1/2 auf 2 xr auf weitere 5 Jahre genehmiget wurde, ferner
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