Mitglieder zu vergrössern und seinerzeit einen neuerlichen Versuch zu machen, dem ebenso humanen als dem bleibenden Andenken eines der bedeutensten Söhne unserer Stadt gerecht werdenden Zweckes weitere Mittel zuführen zu helfen, erachtet aber, das einer späteren Zeit anheim stellen zu sollen, weil dermalige wichtige öffentliche Unternehmungen an die flottanten Mittel der Bevölkerung Anforderungen stellen, welche für diesen Zweck voraussichtlich wieder keinen nennenswerthen Erfolg erwarten lassen. 3. Das Comité erlaubt sich aber schon jetzt das höfliche Ansuchen: Die löbliche Gemeinde-Vorstehung möge dem löblichen Gemeinderath von Steyr auf diese beabsichtigte Stiftung aufmerksam machen, damit derselbe sich vielleicht veranlaßt sieht, einen oder den anderen Betrag der dem löblichen GemeindeRathe für wohlthätige und ge-
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