und die ursprünglichen Spenden nur in diesem Sinne erbeten und gegeben wurden, was nicht mehr geändert werden kann; die Jahreszinsen aus dem bislang aufgebrachten Kapitale von fl 2400.- jedoch kaum zur Existenzerleichterung eines Hochschülers ausreichen, auch der Würde des vorgesehenen Namens der Stiftung nicht entsprechen, so ist von der definitiven Errichtung derselben so lange abzusehen, bis das Kapital durch Zuschlagder Zinsen und Zinseszinsen und durch weitere Zuschüsse und Erwerbungen so hoch angewachsen sein wird, daß dessen Jahreszinsen zu 4 % gerechnet mindestens ÖW fl 300. (Dreihundert Gulden) betragen; die löbliche Gemeinde-Vorstehung von Steyr wird gleichzeitig und höflichst um die weitere Verwaltung und Aufbewahrung des Kapitals ersucht. 2. Zur früheren Erreichung dieses Zieles hat das Comité beschlossen, sich durch Coopitirung neuer an Stelle der theils nicht mehr in Steyr anwesenden, theils verstorbenen
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