den Erlass des hochlöblichen oberoesterr. Landes-Ausschusses vom 28. December 1889 Zahl 16531 betreffend die Bewilligung der Einhebung einer 60 % Umlage auf die directen Steuern, eine Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 fl pr Hectoliter und eines VerzehrungssteuerZuschlages von 30 % für die Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch. Zur Kenntniss. 8. Gestern Nachmittag wurde mir vom Herrn Secretär des Theater DirectorsHerrn Julius Laska ein Gesuch um sofortige Flüssigmachung eines Theilbetrages von 400 fl von der demselben von der Gemeinde zugesicherten Subvention pr 600 fl überreicht. Da dasselbe zu spät überreicht wurde um auf die Tagesordnung gesetzt zu werden habe ich dieses Gesuch der I. Section zur Berathung zugewiesen und wird der Herr Obmann derselben, den Antrag der Section vortragen. Der Schriftführer verliest das Gesuch. Herr G.R. Anton v. Jäger, Obmann der
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