D. Als ausserordentliche Einnahmen mögen eingestellt werden: XIV. 1. Die Gemeinde Umlagen von den directen Steuern angenommen mit 220.000 fl zu 60 % ergeben (Bei diesen 132.000 f erscheint die Umlage der oesterr. Waffenfabrik mit 60.000 fl angenommen) Für die Einhebung dieser Umlage auf die directen Steuern ist die Einholung der Bewilligung seitens des hoboesterr. Landes-Ausschusses erforderlich. Das Comite beantragt daher um die diesbezügliche Bewilligung einzuschreiten. Wird einstimmig genehmiget. 2. Zinskreuzer von einer Gebäudezinsung pr 280.000 fl zusammen Wird einstimmig genehmigt. 3. Verbrauchsumlagen und zwar: a. Von der Biererzeugung in Steyr pr 33.333 Hektoliter a 60 xr b. Von der Biereinfuhr pr 33.333 Hektoliter a 60 xr 2. Von der Einfuhr gebrannter geistig. Flüssigkeiten 2 xr pr Liter für die Einhebung der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten ist die Bewilligung seitens des h. oberoesterr Lan des Ausschusses erforderlich.
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