über die Praeliminarien namens des mit der Vorberathung und Antrag stellung betrauten Comites zu referiren. Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser referirt wie folgt: Die Praeliminarien für die Gebahrung der Stadtkasse der städtischen Versorgungs-Anstalten und milden Stiftungen sind gemäß § 50 P. 4 des Gemeinde Statutes durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und wurden laut Amtsberichtes vom 15. November l. Js. Keinerlei Einwen dungen oder Erinnerungen vorgebracht. Das Comite hat sonach die Praeliminarien eingehend berathen. Bevor er jedoch in das Detail eingehe müsse er einiges bemerken. Es dürfte ungefähr 20 Jahre sein, durch welche Zeit er dem Gemeinderathe das Praeliminar vorzutragen die Ehre habe. Dasselbe habe jedoch nie ein so freund liches Bild gezeigt wie diesmal. Darin zeige sich der Aufschwung von
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2