Wenn der G. R. sage, daß dieser Weg kein öffentliches Gut sei, so gebe er das Eigerthum an diesem Wege auf da müsse vorher die Frage geprüft werden ob die Gemeinde an diesem Wege ein Interesse habe oder nicht. Wenn ja, so müsse er öffentlich beleuchtet werden, wenn nein, so wolle Herr kaiserl. Rath Georg Pointner ein Gesuch um Zuschreibung dieses Weges zu der ihm gehörigen Grundparzelle No. 46 einbringen und die Gemeinde vertretung wird dann erklären, daß sie auf das Eigenthum an diesem Wege verzichte. Es sei demnach nur die eben aufgeworfene Frage in genaue Erwägung zu ziehen. Herr G. R. Kautsch stellt demnach den Antrag die Angelegenheit der Rechtssection zur Berathung zu überweisen, welche dann dem Gemeinderathe einen motivirten Antrag einbringen zu haben wird.
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