Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 18640/89 11. Herr Baumeister Franz Arbeshuber jun. sucht um öffentliche Beleuchtung des bei seinem Hause von der Johannesgasse abzweigenden in die Damberggasse führenden Gehweges an. Dieser Weg wurde wie im Protokolle über die Gemeinderath Sitzung vom 29. Oktober 1886 erwähnt, bei der Anlegung des neuen Grundbuches irrthümlich als öffentlicher Weg eingetragen. Nachdem die Frequenz desselben nur eine sehr schwache ist, und statt desselben die Passanten besser die Johannes und Damberggasse benützen können, stellt die Section den Antrag, dem vorliegenden Ansuchen nicht willfahren zu wollen. Herr G. R. Dr. Hochhauser erklärt, ihm falle der Ausdruck "irrthümlich als öffentliches Gut eingetragen" auf.
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