Namentlich erscheint es im Interesse der längs der Fabriksstrasse an den Bruderhausgarten angrenzenden Häuser, wenn für dieselben Gelegenheit zur Vergrösserung der Hofräume gebothen wird. Es wäre deshalb zunächst ein Parzellirungsplan des Bruderhausgartens zu entwerfen und auf Grund desselben die angrenzenden Hauseigenthümer einzuvernehmen, unter welchen Bedingungen sie geneigt wären, die betreffenden Theilparzellen zu erwerben. Herr G. R. Johann Scholz spricht sich gegen diesen Antrag aus, da er es nicht für vortheilhaft halte, wenn sich die Gemeinde Grundstücke entäussern ausser es gebiethen dies besondere Umstände. Man könne nicht wissen, ob die Gemeinde nicht zu irgend einer Zeit diesen Grund dringend benöthigt, in welchem Falle sie denselben gewiß theurer zurückkaufen müßte. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz
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