überreichten unterm 8. d. Mts. ein Kaufanboth in welchem sie für besagten Garten den Preis von 1500 fl anbiethen. Die Herren Gemeinderäthe der Bausection sind der Ansicht, daß weder dem Gesuche des Georg Kern, welcher die pachtweise Uiberlassung des Bruderhausgartens um einen jährlichen Pachtzins von 32 fl anstrebt noch jenem der Eheleute Anton und Josefa Rosenauer, welche den Bruderfhausgarten um den Betrag von 1500 anzukaufen, wünschen zu willfahren ist und glauben den Interessen des Mildenvervorgungsfondes am besten durch Parzellirung des Bruderhausgartens zu entsprechen. Ein an die Bruderhaushofabschlußmauer anschliessender entsprechender Theil des Bruderhausgartens hätte beim Bruderhause zu verbleiben, die übrigen Parzellen würden voraussichtlich willige Käufer in den Eigenthümern der angrenzenden Realitäten finden.
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