dem Polizei-Inspectorate anzuzeigen. Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt. - Z 21014 9. Der Akt betreffend die Verpachtung des Bruderhausgartens wurde, da auch ein Kaufanboth vorliegt, der III. Section zur Äusserung und Antragstellung übermittelt Es referirt sonach der Obmann dieser Section Herr Gemeinderath Johann Redl. Auf Grund des Gemeinderaths Beschlusses vom 31.Oktober l. Js. werde die Verpachtung des Bruderhausgartens mit einem jährlichen Pachtschilling von mindestens 40 f öffentlich angebothen. Innerhalb des zur Einbringung von Offerten gesetzten Termines das ist bis 24. November 1889 ist kein Offert eingelangt. Am 25. November d Js erklärte sich der bisherige Pächter Georg Kern bereit, den Garten um den jährlich zu zahlenden Betrag von 32 fl auf mindestens fünf Jahre zu pachten. Anton und Josefa Rosenauer Besitzer des Hauses N°. 3 am Wasserberg
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