ckenmauth-Gefälle sowie das Marktplatz und Standelgefälle um zusammen 11.280 fl das Waag und NiederlagsGefälle sowie der Ertrag der Schweineschrägen um je 400 fl daher um zusammen 800 fl Letztere zwei Gefälle sind zufolge Gemeinderathsbeschluß vom 30. Juli 1886 nur immer von Jahr zu Jahr und nur unter der Hand pachtweise zu vergeben. In Bezug auf die Bedingungen. Laut Gemeinderathsbeschluß vom 3. Mai 1889 wurde anläßlich der Wiedererwirkung eines Landesgesetzes zur Forterhebung der Pflaster- und Brückenmauth für die nächsten 5 Jahre der Tarif für leichtes Triebvieh abgerundet von 1 1/2 xr auf 2 xr, gegen welche Erhöhung von keiner Seite Einspruch erhoben wurde mithin mit 7 Jänner 1890 in Kraft treten wird. In Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlusses vom 4. Oktober 1889 wurde der Tarif für das Marktplatz und Standel Gefälle dahin abgeändert
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