Ratsprotokoll vom 31. Oktober 1889

Raths-Protokoll aufgenommen, am 31.Oktober 1889 über die diesjährige II. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige. Als Vorsitzender: Der Herr Bürgermeister Johann Berger. Der Herr Vice-Bürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Mayr Anton Auböck Karl Olbrich Hugo Göppl Emil Perz Mathias Haller Josef Redl Johann Holub Karl Scholz Johann Huber Leopold Schrader August Jäger v. Waldau Anton Kautsch Jakob Stierhofer Alois Kurz Aloiz Dr. Turek Josef Schriftführer: städt. Concipist Franz Rosenberg.

Tagesordnung Mittheilung Wahl des Praeliminarberathungs Comités. I. Section. 1. (vertraulich) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband und Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Recurs gegen eine sanitätspolizeiliche Verfügung des Herrn Bürgermeisters II. Section. 3. Rapulare über den diesjährigen Herbstmarkt. 4. Statthalterei Praesidial Erlass betreffend Sammlung von milden Beiträgen für die im Laufe des heurigen Sommers durch Wolkenbrüche und Hagelschäden schwer getroffenen Gemeinden mehrerer politischer Bezirke Oberoesterreichs. 5. Einladung zur Subscription für das zu errichtende Hammerling Denkmal. 6. Amtsbericht pcto Wiedereinhebung der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten im Jahre 1890.

7. Comitebericht puto Wiederverpachtung der städt. Gefälle für die nächsten Jahre. 8. Protokollar Ansuchen pcto pachtweiser Wiederüberlassung des Bruderhausgartens. III. Section. 9. Amtsbericht pcto Gassenbenennung bei den in Aichet neu erbauten Arbeiterhäusern 10. Amtsbericht pcto Materiallieferung pro 1890 11. Aufstellung von 6 neuen Gaslaternen zum Zwecke der Beleuchtung der Strasse beim Sct. Anna Spitale und der Strasse der 19 neuen Arbeiterhäuser in Aichet. 12. Bericht des Kasernbau-Comités über die erfolgte Uibergabe der Kaserne etc. Beginn der Sitzung 4 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren für das heutige Sitzungs-Protokoll die Herren Gemeinderäthe Schrader August und Stierhofer Alois und erstattet

sodann folgende Mittheilungen: Von Hochw. Herrn Dechant Dürrnberger ist ein Schreiben eingelangt, in welchem er für die ihm anläßlich seines 25 jährigen Pfarrer Jubiläums seitens der Gemeindevertretung dargebrachten Glückwünsche dankt. Zahl 261f Praes. Die Gemeinde Schildberg in Mähren bedankt sich für die in der letzten Sitzung bewilligte Spende im Betrage von 10 fl ad Z. 16100 Wird zur Kenntnis genommen. Ein Proponent des zu gründenden Steyer Volapüka Clubs hat die entworfenen Satzungen dieses Vereines mit der Bitte überreicht der § 14 desselben nach welchen die Gemeinde Steyr im Falle der Auflösung dieses Vereines das Vermögen durch 5 Jahre verwalten soll, welches dann, falls sich innerhalb dieser Zeit auf Grund vorliegender Statuten kein neuer Verein nicht gründet, in das Eigenthum der Gemeinde übergehen soll, zur Aeusserung dem löblichen Gemeinderathe vorzutragen. Wird einstimmig beschlossen die im §. 14

der besagten Satzungen enthaltene Verbindlichkeit zu übernehmen. Zum Zwecke der Vorberathung des Praeliminares der Stadtkasse und der Versorgungs Anstalten pro 1890 ist ein Comité vom löblichen Gemeinderathe zu wählen Voriges Jahr wurden in dasselbe die Herren Gemeinderäthe Dr. Hochhauser, Haller, Holub und Perz gewählt. Herr GR. Huber Leopold beantragt die selben Herren wieder zu wählen. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 18233 Sodann wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent Herr Gemeinderath Anton Jäger von Waldau 1. Die Herrn Gottfried Sonnleitner Feilenhauer und Hausbesitzer ON°. 192 und Anton Boscher Schlosser, Wieserfeld CN. 300 wohnhaft werden über Sectionsantrag einstimmig in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr aufgenommen und wird denselben das Bürgerrecht verliehen, beides gegen Er-

lag der Taxen - Z. 17928, 18025 Den Vorsitz übernimmt Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Herr Gemeinderath Huber verläßt den Sitzungssaal. Herr Gemeinderath Scholz referirt: 2. Herr Karl v. Jäger hat gegen den Auftrag der Gemeinde Vorstehung betreffend die Wegschaffung der Düngerstätte in der Pachergasse den Recurs binnen offener Frist ergriffen. Der Herr Referent verliest die Recursschrift, sodann den Sectionsantrag welcher lautet:. Die Section beantragt dem Recurse dahin stattzugeben, daß insolange keine Beschwerde seitens der Anrainer einlangt, besagte Düngerstätte unter Befolgung nachstehender Bedingungen belassen werden kann: Die Düngerstätte ist binnen sechs Wochen mit einer Mauer in der Höhe von zwei Metern zu umgeben, das Einfahrtsthor muß gut schließbar sein und muß behufs

Ablaufes der Jauche ein Kanal bis zu den in der Nähe befindlichen Hauptkanal hergestellt werden; ferner dürfen auf dieser Düngerstätte kei- ne Küchen- oder sonstige der Fäulniß unterworfenen Abfälle abgelagert werden. Obige Herstellungen hat Herr Karl v. Jäger selbstverständlich auf seine Kosten ausführen zu lassen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Zahl 17011 Herr Bürgermeister übernimmt den Vorsitz. Herr G.R. Leopold Huber nimmt wieder an der Sitzung theil. II. Section. Referent: Herr Gemeinderath Mathias Perz. 3. Der vom Kassaamte verfasste Ausweis über das im achttägigen Herbst Jahrmarkte 1889 eingehobene städt. Marktgefälle und polizeiliche Wachtgeld weist eine GesammtEinnahme von 1032 fl 88 xr aus um 510 fl 57 xr mehr als in Vorjahre.

Wird zur Kenntnihs genommen. Z. 17715 4. Das hochl. k.k. Statthalterei-Praesidium Linz hat mit Erlass vom 1. Oktober d.Js. Zahl 2406 eine Landessammlung für die durch im Laufe des heurigen Sommers in Oberoesterreich niedergegangenen Hagelschläge und Wolkenbrüche hart betroffenen Gemeinden der politischen Bezirke Braunau Freistadt Kirchdorf Schärding Ried, Steyr und Vöcklabruck angeordnet. Die Section beantragt eine Sammlung im politischen Bezirke Stadt Steyr einzuleiten wozu der Herr Bürgermeister das Nöthige zu veranlassen haben wird. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Zahl 16979 5. für das im Viertel ober dem Manhartsberge zu errichtende Hammerling Denkmal werden mittelst Stimmenmehrheit 12 fl bewilligt. Z. 17580.

6. Im Verwaltungsjahre 1889 wurde gemäß des Gemeinderathsbeschlusses vom 12. December 1888 für den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine Umlage von 2 xr pr Liter eingehoben. Falls diese Umlage auch im Jahre 1890 eingehoben werden, soll wäre dies auf Grund des Landesgesetzes vom 5. August 1880 G. und Verordn. Bl. N°. 9 kund zu machen und dem Herrn Bürgermeister mit dem Abschluß etwaiger Abfindungsverträge zu betrauen. Die Section beantragt demnach, der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen auch im Jahre 1890 eine Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten in der Höhe von 2 fl pro hl einzuheben und mit der Abfindung, welche den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßt werde, den Herrn Bürgermeister betrauen. Beschluss einstimmig nach Antrag.- Z. 18434

7. Herr Stadt-Secretär Fritz Hähnel referirt über die vom Amte in Vorschlag gebrachten Abänderungen hinsichtlich des abzuschliessenden Pachtvertrages für die städtischen Gefälle und Mauthen wie folgt: 1. In Bezug auf die Ansbotspreise. Der Ausbotspreis für das Pflaster und Brückenmauth-Gefälle blieb gleich mit 10.000 fl für das Marktplatz und Standelgefälle wurde mit Rücksicht auf die dermaligen besseren Geschäftsverhältnisse und des grösseren Marktverkehres gegen den dermaligen Anbotspreis pr 2000 fl ein solcher von 2500 fl angenommen. Aus gleichen Gründen wurde der Anbotspreis für das Waag- und Niederlagsgefälle bisher 400 fl auf 500 fl sowie der Ertrag der Schweineschrägen ebenfalls von 400 fl auf 500 fl erhöht, so daß ein höheres Gesammterträgniß von 700 fl angenommen erscheint. An den dermaligen Pächter Lavrencic waren die Gefälle verpachtet und zwar das Pflaster und Brü-

ckenmauth-Gefälle sowie das Marktplatz und Standelgefälle um zusammen 11.280 fl das Waag und NiederlagsGefälle sowie der Ertrag der Schweineschrägen um je 400 fl daher um zusammen 800 fl Letztere zwei Gefälle sind zufolge Gemeinderathsbeschluß vom 30. Juli 1886 nur immer von Jahr zu Jahr und nur unter der Hand pachtweise zu vergeben. In Bezug auf die Bedingungen. Laut Gemeinderathsbeschluß vom 3. Mai 1889 wurde anläßlich der Wiedererwirkung eines Landesgesetzes zur Forterhebung der Pflaster- und Brückenmauth für die nächsten 5 Jahre der Tarif für leichtes Triebvieh abgerundet von 1 1/2 xr auf 2 xr, gegen welche Erhöhung von keiner Seite Einspruch erhoben wurde mithin mit 7 Jänner 1890 in Kraft treten wird. In Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlusses vom 4. Oktober 1889 wurde der Tarif für das Marktplatz und Standel Gefälle dahin abgeändert

daß für Verkaufsplätze und Stände von zwei Meter und darüber statt wie bisher 17 1/2 xr nunmehr 20 xr, für Verkaufsplätze von unter einem Meter Länge statt wie bisher 5 1/2 xr 6 xr, für Wägen und Schlitten auf welchen sich Feilschaften befinden statt wie bisher 5 1/2 xr 10 xr, für jedes Stück Vieh grosser Gattung statt51/2 xr 6 xr festgesetzt wurden, gegen welche mit hierämtl. Kundmachung vom 17. Oktober 1889 Z. 16053 zur allgemeinen Kenntniß gebrachte Erhöhung gleichfalls keine Einsprüche erhoben worden sind. In den diesbezüglichen Normen wurde noch eingeschaltet, daß für Karren, Schlitten oder Kränzl, deren stabile Form und Grösse durch irgend eine Verrichtung oder Belag verlängert wird, mithin mehr einem Standel nahe kommen, selbstverständlich nicht die Gebühr für Karren sondern die Gebühr für Stände zu entrichten ist.

Die Bestimmung hinsichtlich der Mauthfreiheit der Fiaker und Hotelomnibusse wurde dahin abgeändert, daß die Mauthfreiheit nur dann platzzugreifen hat, wenn die diensthabenden Fiaker sowie die Hotelomnibusse ohne Passagiere und auch ohne Gepäck zurückkehren. Bezüglich der Fuhren der Gasfabrik wurden den Kohlenfuhren noch die Coaks- und Theerfuhren beigesetzt sowie zur Behebung jedweder künftiger Streitigkeiten die Bemerkung beigefügt; und zwar die vom Bahnhofe in Ennsdorf zur Gasfabrik verkehrenden Kohlenfuhren und die von der Fabrik zum obigen Bahnhofe verkehrenden Coaks- und Theerfuhren. Für die in loco verkehrenden Coaksund Theerfuhren wird ohnehin die Mauthgebühr entrichtet. Bei den Schweineschrägen wurden die Bestimmungen näher präcisirt und zwar so, daß für ein Schwein, Kalb oder Schaf etc. die Waaggebühr 6 xr (früher 5 1/2 xt) beträgt; getheilte Thiere z. B. ein halbes Schwein wird

nach der Tarifpost b wonach bis zu 100 Kilo, 4 xr zu zahlen sind, berechnet. Die vom Pächter zu erlegende Caution wurde nachdem die Zahlung 1/4 jährig nachhinein erfolgt, zur grösseren Sicherung der Stadtgemeinde von 30 % auf 35 % erhöht. Die Verpachtung wird auf 5 Jahre beantragt. Das pcto Wiederverpachtung der städt. Mauthen und Gefälle in der Gemeinderaths Sitzung vom 4. l.Mts. eingesetzte Comité genehmigt die vorgeschlagenen Abänderungen und beantragt, zufolge Beschlusses vom 29. Oktober l.Js. das Pflaster- und BrückenmauthGefälle sowie das Marktplatz- und Standelgefälle im Sinne der vom Amte vorgelegten Bedingungen vom 1. Jänner 1890 ab auf fünf Jahre nach der vorliegenden Offert Ausschreibung zur Verpachtung auszuschreiben und weiters dem Ersteher dieser beiden Gefälle auch das Waagund Niederlags-Gefälle sowie den Ertrag der Schweineschrägen um den Betrag von je 500 fl je auf

ein Jahr pachtweise zu überlassen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 16053 8. Georg Kern, Besitzer des Hauses N°. 57 Sierningerstrasse, Pächter des Bruderhausgartens, hat um Verminderung des Pachtschillinges, Reparatur des Zaunes etc. angesucht. Die Section beantragt diesem Ansuchen keine Folge zu geben und die Wiederverpachtung des besagten Gartens auf drei Jahre im Offertwege auszuschreiben. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 17643 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Johann Redl. 9. Nachdem die auf der Grundparzelle N°.721 und 725 in Aichet erbauten 19 Häuser welche die CN°. 554, 563 führen fertig gestellt sind, erscheint die Orientirungsbezeichnung für die neuentstandene Strasse nothwendig. Die Section beantragt die Benen-

nung dieser Strasse der löblichen Waffenfabriks-Gesellschaft zu überlassen. Beschluss einstimmig nach Antrag Z. 18235 10. Laut Berichtes des städtischen Bauamtes belaufen sich die Kosten des Materialbedarfes der Gemeinde pro 1890 auf ungefähr 2900 fl Die Section beantragt zum Zwecke des im Offertwege zu deckenden Materialbedarfes pro 1890 die Summe von 2900 fl zu bewilligen. Die Ausschreibung wäre sofort zu veranlassen und der Termin zur Einreichung der Offerte mit 1. Dezember festzusetzen. Beschluss einstimmig nach Antrag 11. Zur Beleuchtung der Sct. Anna Strasse und der durch den Bau der 19 Häuser in Aichet neu gebildeten Strasse sind sechs Gaslaternen erforderlich, die Kosten dieser Herstellung be-

laufen sich nach dem Kostenvoranschlage des städt. Bauamtes auf 1600 fl Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle den erforderlichen Betrag pr 1600 fl zur Herstellung innen bezeichneter Gasrohrleitungen behufs Beleuchtung der neuen Arbeiterwohnhäuser in Aichet bewilligen, die Gasrohrleitung wäre nach Fertigstellung der Strasse auszuführen und bis dahin die Strasse eventuell vermittelst Petroleumlampen provisorisch zu beleuchten Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 18639 12. Das Casernbau-Comité legt die Vollendung des Casernbaues folgenden Bericht vor: Gelegentlich der am 7. Oktober d.Js. stattgefundenen commissionellen Besichtigung der neuen JägerKaserne behufs Uibergabe derselben an das k. und k. III Feld-Jäger

Bataillon wurde allerseits die im Allgemeinen solide und plangemässe Herstellung der Bauarbeiten constatirt und überdieß anerkannt, daß die Austrocknung des Mauerwerkes der Kaserne so weit vorgeschritten ist, daß nach einer zu erfolgenden achttägigen Ausheizung sämmtlicher Räume die Kaserne beziehbar sein wird; es wurde dem zu folge auch bestimmt, daß vom 17. Oktober d.Js. ab die classenmässige Entschädigung seitens des hohen Aerars an die Stadtgemeinde zu zahlen sein wird. Gleichzeitig werden seitens der Herren Vertreter der k. u. k. Truppen verschiedene Wünsche bezüglich mehrfacher Nachherstellungen ausgesprochen. Jene kleineren dieser gewünsch-

ten Nachherstellungen, welche insgesammt einen Kostenaufwand von circa 180 fl erfordern, wurden durch die anwesenden Mitglieder des Kasernbau-Comités sofort bewilligt. Bezüglich jener gewünschten Nachherstellungen deren Ausführung einen grösseren Kostenaufwand erheischen, wurde sich die Genehmigung des löblichen Gemeinderathes vorbehalten; diese umfassen: 1. Die Vergitterung von ciria70 Fenstern der Parterreräume im Mannschafts-Wohngebäude die Kosten hiefür betragen circa 700 fl 2. Beistellung einer Feuersicheren Kassa für die Kanzlei des Herrn Bataillons-Commandanten, die Kosten betragen 150 fl 3. Pflasterung eines 4.0 m breiten Ganges vom Hofthor zur Hausthor des Mannschaftsgebäudes und eines 1.5 m breiFürtrag 850 fl

ten Ganges vom Arrest - zum Waschküchengebäude die Kosten hiefür betragen circa 700 fl 4. Die Anbringung eines k. Wappen-Adlers über dem Hofthor des Mannschaftsgebäudes; die Kosten hiefür betragen circa 100 fl 5. Beistellung einer Kasernuhr mit Schlagwerk, die Kosten hiefür betragen circa 300 fl 6. Elektrische Signalapparate für die Arrest- und das OffiziersInspections-Zimmer 163 fl 06 xr 7. Beitragsleistung zur ausgiebigeren Beheizung der Kasernräume während der ersten Winterperiode in der Höhe der vom Aerar festgesetzten Kohlengebühr für die Zeit vom 1. November 1889 bis 28. Februar 1890 laut Beilage circa 886 fl 94 xr diesjähriger Bezugspreis der Stadtgemeinde pro Tonne 11 fl 80 xr circa (857 fl 87 xr) (Fohnsdorfer Mittelkohle) Gesammterforderniss 3000 fl 00 xr

wofür die Bewilligung seitens des löblichen Gemeinderathes erbeten wird. Berger Joh. Redl Hähnel Bechmann. Herr Gemeinderath Kautsch bittet ums Wort. Derselbe führt aus, daß der vorgetragene Bericht in zwei Theile zerfalle. Im ersten werde die Beendigung der Thätigkeit des Baucomités angezeigt im zweiten Theil werden Wünsche des kk. Militärs bekannt gegeben. Zum ersten Theile erlaube er den Antrag einzubringen, es möge dem Kasernbau-Comité für seine erspriessliche Thätigkeit der Dank votirt werden. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und durch Erheben von den Sitzen manifestirt. Zum zweiten Finanziellen des

Berichtes stellt Herr G.R. Kautsch die Frage ob die Gemeinde verpflichtet, sei die gewünschten nachträglichen Herstellungen auf ihre Kosten durchzuführen oder nicht. Der Herr Vorsitzende erwiedert hierauf, daß die im mehrerwähnten Berichte enthaltenen Wünsche vollkommen gerechtfertigt seien. Die Vergitterung der ebenerdigen Fenster im Mannschaftsgebäude sei vorgeschrieben, durch das Anbringen des Trottoirs werde das Gebäude geschont. Die Anbringung eines kaiserlichen Adlers und einer Uhr gehöre zum Ganzen. Herr Gemeinderath Holub berichtiget, daß die Anbringung einer Uhr auf der Kaserne in den dies bezüglichen Normalien vorgeschrieben sei und nur übersehen wurde. Herr G.R. Kautsch frägt ferner wie hoch die Kaserne der

Gemeinde zu stehen komme. Diese Frage beantwortet der Herr Stadt-Secretär wie folgt. Bau-Uibernahmssumme 185000 fl für Mehrarbeiten: 1. Hebung des Parterre-Fußbodens um 0.60 m 515 fl 2. Herstellung von Futterthüren an Stelle der gehobelten 15/15 cm starken Stock 510 fl 3. Mehrkosten für hydraulischen Mauerwerk bis Fensterhohlbänke 600 fl 4. Erhöhung des zweiten Stockwerkes um zwei Ziegelstärken 400 fl 5. Thüren- und Fensteränderungen 270 fl 6. für verstärkte Betorschichten in den nicht unterkellerten Räumen 526 fl 7. beantragte Facadevereinfachung unterblieben. 860 fl 8. Aenderung im Kanalsystem und Vergrösserung des Abortanbaues 1200 fl 9. Wasser-Reservoire 1400 fl 10. Herstellung eines schmiedeisernen statt gußeisernen Stacketengitters 100 fl 11. Verputz der Abortwände in Portlandzement statt hydraul. Kalk 100 fl Mehrkosten der Bauherstellung 6481 fl Baukosten 191.481 fl

Uibertrag 191.481 fl Grundankauf (praeliminirt 23000 fl) 24.064 fl 75 xr Gebühren (praeliminirt 1000 fl) 3000 fl 67 1/2 Intercalarzinsen (prael. 9000 fl) 11.714 fl 53 Sonstige Auslagen 700 fl 230.960 fl 96 xr Nachforderungen ciria 3200 fl 3 Plancopien etc. 300 fl 234.460 fl 96 xr Nicht eingerechnet ist der Betrag für die Ausarbeitung der Kasernbaupläne mit 2873 fl 82 1/2 xr welche Summe bereits im Jahre 1885 ausbezahlt wurde Gesammtkosten 237.334 fl 78 1/2 Veranschlagte Summe 230.000 fl Die Kosten stellen sich bisher nauf 237.334 fl 78 xr, hiezu die Interkollarzinsen für die Summe welche für die Anfertigung der Pläne verausgabt, wurden ergibt eine Gesammtsumme von 238.000 fl Herr G.R. Johann Redl regt die Frage an, dem Herrn Stadt Ingenieur für die sorgsame Beaufsichtigung des Baues der Kaserne eine entsprechende Remuneration zu geben.

Der Herr Bürgermeister, erklärt dies über Antrag des KasernbauComités zu veranlassen. Herr G.R. Anton Mayr spricht für die Bewilligung der vom Kasernbau-Comité beantragten nachträglichen Herstellungen. Hierauf wird einstimmig beschlossen diese Arbeiten resp. Gegenstände auf Kosten der Gemeinde zu beschaffen. - Zahl 18638 Herr s.R. Dr. Kurz ersucht, daß der Bericht des zur Budgetberathung eingesetzten Comités den Herren Gemeinderäthen von der Gemeinderaths Sitzung, in welcher das Praeliminare definitiv festgesetzt wird, mit getheilt werde.

Herr Bürgermeister verspricht dies zu veranlassen. Da sich Niemand mehr zum Worte meldet erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung um 5 1/2 Uhr Abends für geschlossen. Der Vorsitzende. Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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