Schneidermeister und Johann Zehetner, Schlosser in der Waffenfabrik und Mitbesitzer des Hauses N°. 44 Wieserfeldplatz wer- den gemäß des Sectionsantrages einstimmig in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen und wird denselben das Bürgerrecht verliehen beides gegen Erlag der Taxen. - Z. 15040 und 16082 c. zwei Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr werden über Sectionsantrag einstimmig abgewiesen. - Z 14719, 15477 Den Vorsitz übernimmt der Alters-Praesident Herr Gemeinderath Josef Haller. 2. Der Recurs des Herrn Josef Nöbauer Besitzers des Gasthauses "Kaiser von Oesterreich" gegen eine sanitäts- und baupolizeiliche Entscheidung der Gemeinde Vorstehung ddto. 18. September 1889 Z.
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