Ratsprotokoll vom 30. August 1889

Umschaltungs-Gebühr bis zur Hälfte bewilligt; kommt die Herstellung und Benützung der Telephonanlage im städt. Rathhaus: Baugebühr ein für allemal 50 fl Stationsgebühr (die Hälfte der gewöhnlichen gerechnet) alljährlich 15 fl Umschaltungsgebühr 10 fl zusammen jährlich 25 fl Für die Kaserne Baukosten 160 fl übrigen Gebühren alljährlich 25 fl Die Section beantragt hierüber: Der löbliche Gemeinderath wolle sich im Principe für die Herstellung eines Telephonnetzes für Steyr im Anschlusse an den Staats-Telegraphen aussprechen und die GemeindeVorstehung zur Veranlassung der hierwegen erforderlichen Schritte beauftragen.

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