von Seite der Gemeinde reflectirt wird vorher dem Gemeinderathe zur Genehmigung vor zulegen sind. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 14500 IV. Section. Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Johann Redl. 7. Uiber Auftrag des Herrn Bürgermeisters hat das städtische Bauamt einen Bericht vorgelegt, welcher die wesentlichen Bestimmungen bezüglich der Herstellung einer staatlichen Telephonanlage im Sinne der Verordnung des Handels-Ministeriums vom 7. Oktober 1887 R.G.Bl. N°. 106 enthält. Unter der Voraussetzung daß das hohe Handels-Ministerium für die Telephonanlage der Stadtgemeinde auf Grund des §.18 der vorcitirten Verordnung eine Ermässigung der Stations- und
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