über kein empfindlicher genannt werden kann. Was die Höhe eines etwa aus Billigkeitsrücksichten zu gewährenden Aequivalents betrifft, so kann bei dem Umstande als einerseits der Ausfall der Gemeinde-Umlagen in Garsten nur 269 fl beträgt, anderseits jedoch die Gemeinde Garsten durch die Entwicklung der Stadt unmittelbar an ihren Grenzen naturgemäß gewinnen muß, ohne daß derselben hiefür Auslagen erwachsen, doch nicht höher als mit 4000 fl angenommen werden, welche Summe in genügender Weise die Coulance der Stadtgemeinde Steyr vis a vis ihrer Nachbargemeinde Garsten zum Ausdruck bringen dürfte. Steyr, am 23. Angust 1889. Der Stadtsecretär Fritz Hähnel. Hierüber beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle
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