Gemeinde Ausschuß Garsten die projectirte Incorporirung in der Sitzung am 18. Mai l.Js. mit einhelliger Stimmenzahl abgelehnt hat. Dese Mittheilung wurde in der Gemeinderaths Sitzung vom 24. Mai l.Js. zur Kenntnis gebracht und wurden sodann die weiteren Schritte eingeleitet. Zufolge dessen wurde unterm 26. Mai l.Js. an die h.k.k. Statthalterei in Linz die Bitte um Veranlassung der in Rede stehenden Incorporirung, abgesendet. Die h k.k. Statthalterei hat unterm 6. Juni l.Js. die löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft zur gutächtlichen Aeusserung aufgefordert: Die löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft hat nach Anhörung der Gründe des Gemeinde Ausschusses Garsten, welcher nunmehr für die besagte Incorporirung eine Entschädigung im Betrage
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