unterfertigt haben, wird das bisherige Quartiergeld für die Dauer von drei Jahren bewilligt Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z 19485 5. In der in Verhandlung stehenden Angelegenheit der Inkorporirung eines Gebiethstheiles der Gemeinde Garsten in das Stadtgemeinde-Gebieth Steyr liegt folgender Amtsbericht vor: Laut Aktenlage haben unterm 14. December v. Js. mehrere Realitäten- und Grundbesitzer um Incorporirung eines Gebiethstheiles im Ausmasse von 64 Joch 533 □° = 35 H., 39 Ar u 50 m2 aus der Gemeinde Garsten in das Stadtgebieth Steyr angesucht. Hierüber hat sich der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung am 22. Februar 1889 im Principe für die Nothwendigkeit dieser Incorporirung ausgesprochen und einstimmig beschlossen alle die zur Incorporirung der in Rede
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