Ratsprotokoll vom 2. August 1889

auch für das Schuljahr 1889/90 gegen dem übertragen, daß derselbe die vorgeschriebene Dienstes-Instruktion genau befolge und auch seinen Verpflichtungen an der Realschule in vollem Umfange nachkomme. Gleichzeitig glaubt aber auch die Section aus Gerechtigkeits -Rücksichten vorzuschlagen, daß, da dem benannten Schuldiener infolge Auflassung der k.k. Oberrealschule durch den Wegfall von 3 Classen ein geringeres Ausmaß der Schulreinigung und Bedienung erwächst, demselben auch ein aequivalenter Betrag seines Reinigungspauschales von 296 fl und zwar im Betrage von 126 fl gestrichen werde, so daß dessen Bezüge vom 1. Septeinber 1889 als in 770 fl bestehen nämlich an Löhnung 400 fl an Reinigungs Pauschale für die Realschule 170 fl An Reinigungspauschale für die Volksschule 200 fl zusammen 770 fl gegen 896 fl im Vorjahre.

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