Ratsprotokoll vom 2. August 1889

3. Der Restbetrag pr 1593 fl 23 xr möge dem Herrn Bürgermeister für weitere Wohlthätigkeitsakte zugewiesen werden. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 11910 5. Das Amt beantragt mit Bericht vom 28. Juli behufs möglichst gleichmässiger Vertheilung der Einquartirungslast auf sämmtliche Hausbesitzer des Stadtbezirkes und behufs möglichster Schadloshaltung der Quartierträger inclusive der vom Staate und vom Lande geleisteten Vergütung für die Unterkunft eines Mannes mindestens 10 xr, für die Unterkunft eines Pferdes und tägliche Beistellung des vorgeschriebenen Streustrohs (1 7/10 Kg) mindestens 10 xr und für die Verpflegung eines Mannes (vom Staate wird dieselbe dermalen mit 21 1/2 xr vergütet) mindestens 30 xr täglich auf die Dauer friedlicher Verhältnisse vergüten zu wollen. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath wolle die Aufzahlung bei Einquartirungen im Sinne dieses Amtsberichtes bewilligen.

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