Ratsprotokoll vom 21. Juni 1889

gemeinde Steyr, sowie der hiesigen Versorgungs-Anstalten sind nach § 50 des Gemeinde Statutes durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und sind während dieser Frist keine Einwendungen oder Erinnerungen eingebracht worden. Nach dieser Rechnung betragen die Gesammt Einnahmen 883.922 fl 56 xr Gesammt-Ausgaben 840.593 fl 61 xr sammt praelimnirten Kasserest pro 1889 pr 30.000 fl zusammen 870.593 fl 61 xr ergibt einen Uiberschuss von 13.328 fl 95 xr Dieser Uiberschuß entstand dadurch, daß dem Baumeister Herrn Lengenfelder mit Ende 1888 nicht wie angenommen war, eine Abschlagszahlung per 100.000 fl, sondern nur eine AbschlagsZahlung pr 85.000 fl geleistet wurde. Nimmt man an daß die vollen 100.000 fl ausbezahlt worden sind, so ergebt sich ein Abgang von 1673 fl 5 xr welcher Abgang jedoch im Praeliminare pro 1889 durch Post XVIc 3 der ausser-

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