Ratsprotokoll vom 24. Mai 1889

Zugleich hat Herr Josef Werndl die Verleihung der Pfründen seinem Bruder Herrn Ludwig Werndl und nach dessen Ableben der Gemeinde Steyr übertragen. Die Stadtgemeinde Vorstehung wird eingeladen einen Gemeinderathsbeschluß wegen der Uibernahme dieser Stiftung und Verwahrung des Stiftungsvermögens einzuholen. Falls das Stiftungs Kapital an die städtische Kasse abgeführt werden sollte, so ist dasselbe einvernemlich mit Herrn Ludwig Werndl in sicheren Werthpapieren anzulegen und sind letztere auf den Namen "Stiftung der Brüder Josef und Ludwig Werndl für verarmte Arbeiter der Waffenfabrik und deren Frauen" vinculiren zu lassen. Sodann ist einvernemnlich mit Herrn

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