an die Armen der Stadt Steyr zu vertheilen und es bleibt der Maßstab der Vertheilung ausschließlich dem Ermessen der Gemeindeüberlassen. Eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Josef Werndl Steyr am 22. Juli 1885. Sodann den Erlass der h.k.k. Statthalterei vom 13. Mai 1889 Zahl 6651. - Laut der in Abschrift mitfolgenden letztwilligen Verfügung vom 22. Juli 1885 hat der am 29. April 1889 zu Steyr verstorbene Herr Josef Werndl, General Director der oesterreichischen Waffenfabrik ein Kapital von 40.000 fl gewidmet welches bei der Stadtgemeinde Steyr in sicheren Papieren erlegt werden soll und deren Zinsen an unterstützungsbedürftige Arbeiter der Waffenfabrik und eventuell an die Armen der Stadt Steyr zu vertheilen sind.
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