fenfabrik und deren Frauen in sicheren Papieren angelegt und bei der Gemeinde Steyr deponirt werden. So lange mein Bruder Ludwig am Leben bleibt, steht demselben das Recht zu die Zinsen dieser Stiftung zu dem vorerwähnten Zwecke nach seinem freien Ermessen zu verwenden nach seinem Tode aber geht das Recht der Zinsenvertheilung an die Gemeinde über und es wird für diesen Fall ausdrücklich verordnet, daß die Arbeiter sammt Frauen welche bereits bei der Firma Werndl dann bei der Firma Josef und Franz Werndl und Comp. bedienstet waren in erster Linie die Arbeiter sammt Frauen welche unter meiner Leitung als General-Director der Waffenfabrik gedient haben, in zweiter Linie zu berücksichtigen und endlich unterstützungsbedürftige der Waffenfabrik im Allgemeinen zu betheiligen sind.
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