die Recurrenten besagte Räume als Schlafstellen für ihre Gehilfen und Lehrlinge nothwendig brauchen und spricht sich dahin aus, daß er unter den jetzigen Wohnungsverhältnissen nicht gegen die Bewilligung der Benützung der fraglichen Dachkammern als Schlafräume sei. Herr Gemeinderath Leopold Huber stellt den Antrag, es möge mit Rücksicht auf die gegenwärtige grosse Wohnungsnoth in Steyr ausnahmsweise die Benützung der Dachkammern im Hause N° 1 Zieglergasse als Schlafräume für die Gehilfen und Lehrlinge unter der Bedingung bewilligt werde, daß in denselben keine Heizanlage angebracht und in denselben kein Licht verwendet werde. Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben Z. 5082 3. Laut Amtsberichtes vom 15. April 1889
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