Beschlusse erhoben. - Z. 6294 Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz dem Herrn G. R. Josef Haller. 2. Die Eheleute Karl und Ottilie Fuchs Besitzer des Hauses N° 1 Zieglergasse haben gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 8. März 1889 Z. 2246, mit welcher denselben aus feuer und baupolizeilichen Gründen die Anbringung einer Heizanlage in den Dachkammern ihres Hauses untersagt und überhaupt die Benützung dieser Räume als Schlafräume nur nach Herstellung der diesbezüglichen in der Bauordnung für Steyr vorgeschriebenen Adaptirungen gestattet werde in offener Frist den Recurs ergriffen. Der Herr Referent bringt die vorcitirte Entscheidung der Stadtgemein de Vorstehung Steyr, die Recursschrift sodann den Sectionsantrag zur lautet: Bei dem
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