gung von über 10 % besitzt, noch als annehmbar bezeichnet werden. Mit den Eigenthümern der Grundparzellen 590/4 u. 590/1 wurden bezüglich der Grunderwerbung bereits Vereinbarungen getroffen nach welchen sich die Kosten für die Erwerbung der Grundparzelle 590, auf 1176f 50 x und jene für die benöthigten 718 aus der Parzelle 590/1 auf 400 fl belaufen würden. Das Projekt für diesen dritten Strassenzug ist noch nicht voll ständig ausgearbeitet, doch werden sich die Kosten nach einer approximativen Berechnung des städt. Bauamtes unter der Annahme der gleichen Kronenbreite von 7.0 m um circa 3000 fl niedriger beziffern als jene für die Strasse durch den Bruderhausgarten, so daß ein Kostenaufwand von circa 23000 fl erfordert werden würde. In der Erwägung, daß die techni-
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