I. Von Markthütten und geschlossenen Ständen 1. Markterhaltungs und Grund-Gebühr pr m2 20 xr 2. Feilhaltungs- und BeleuchtungsTaxe pr m2 20 xr zusammen pr m2 40 xr II. Von offenen Ständen und Verkaufsplätzen bis zu 1 Quadratmeter. 40 xr für jeden weiteren Quadratmeter 20 xr III. Von den Hafnerplätzen, Schaubuden, Schaustellungen, Schiessstätten, Ringelspielen etc. für jeden Quadratmeter 10 xr IV. An Wachtgeld werden von den obigen Gebühren 10% eingehoben. V. Den in Stadt Steyr, wohnhaften Marktbesuchern wird von den obigen Gebühren ein 20 % Nachlass berechnet. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 3. Mai 1889. Der Bürgermeister Berger. Die Section beantragt den vorliegenden Tarif zu genehmigen. Herr Gemeinderath Lang betont, daß er in der letzten Sitzung nur deshalb
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