in der Form eines 20 % Nachlasses der neuen Gebühren: Auch dürfte nach der mitfolgenden Zusammenstellung die Erhöhung der Gebühren für die Hafnerplätze eine zu bedeutende sein und empfiehlt es sich auch die Gebühren für die Schaubuden, Schaustellungen, Ringelspiele etc. zu regeln. Es wird sonach folgender Tarif beziehungsweise Kundmachung zur Berathung und eventuellen Genehmigung ergebenst vorgelegt. Vom Gemeindeamte Steyr am 30. April 1889. - Der Secretär Hähnel. Kundmachung. Unter Behebung des Tarifes vom 1. April 1889 (Sitzungsbeschluß vom 29. März 1889, - Z. 495) wird kundgemacht, daß zu Folge Sitzungsbeschlusses des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 3. Mai 1889, - Z.16916 vom künftigen Frühjahrsmarkte ab nachstehender Tarif für Jahrmarktsgebühren zu gelten hat.
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