Ratsprotokoll vom 3. Mai 1889

geht die Bewilligung zur Einhebung der Brücken- und Pflaster Mauth zu Ende. Da die Erhaltungskosten der Strassen und Brücken die Mautheinnahmen erheblich übersteigen dürfte es sich empfehlen anzusuchen, daß der Tarifsatz für leichtes Triebvieh von1/2 xr auf 2 xr erhöht werde. Die Section stellt demnach den Antrag es wolle seitens des löblichen Gemeinderathes beim h. oö. Landes-Ausschusse beziehungsweise Landtage um die Bewilligung zur Einhebung der städtischen Pflaster und Brückenmauth und zwar nach nachstehendem Tarife für weitere fünf Jahre eingeschritten werden. 1. Für jedes Stück Zugvieh ohne Unterschied der Gattung oder der Ladung der Wägen sowie für jedes Stück Reitpferd 5 xr 2. Für jedes Stück schweres Triebvieh als: Pferde, Rinder, Esel, Maulthiere. 3 xr 3. und mit Rücksicht auf den Umstand als die Erhaltungskosten der Strassen und Brücken die

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